Retriever Rassehunde e.V.

 

Satzung

 

 

 

 

§ 1       NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR

 

1.    Der Verein führt den Namen: „Retriever Rassehunde e.V.“

       und hat seinen Sitz in: 72474 Winterlingen-Harthausen.

  

       Er wurde am 27.05.2013  gegründet und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Albstadt

       eingetragen werden.

 

2.    Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

 

 

§ 2       ZWECK  

 

1.    Zweck des Vereins ist die Förderung der artgerechten Haltung und Zucht  aller Retriever-Rassen.   Grundlage sind geeignete Untersuchungen mit gesicherten wissenschaftlichen, biologischen und         tiermedizinischen Erkenntnissen. Ziel ist die Erhaltung und Festigung der Rassen bzgl. Ihrem Wesen   und Konstitution, sowie ihrem formvollendeten Erscheinungsbild.

 

2.     Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

 

 

a)   Erfahrungsaustausch mit Retriever-Haltern und Kompetenzerweiterung durch Kontakt mit                Fachleuten aus der Wissenschaft (Ernährungslehre, Verhaltensforscher, Biologen etc.)

b)   Planung und Durchführung gemeinsamer Unternehmungen, Ausstellungen, Seminare und              Schulungen

c)   Erstellung und Pflege eines Registers für Zuchthündinnen und Deckrüden inklusive aller                  medizinischen und genetischen Daten.

d)   Ausstellung der relevanten Zuchtpapiere und Führung eines Zuchtbuches

 

3.      Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

4.      Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

 

5.      Die Mitglieder   erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

6.       Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch

         unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

§ 3       GEMEINNÜTZIGKEIT

 

    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften            über  "Steuerbegünstigte Zwecke" der §§ 51 Abgabenordnung.

 

    Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

    Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

    Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.

 

 

 

 

§ 4       MITGLIEDSCHAFT

 

1.    Der Verein führt als Mitglieder:

 

·         ordentliche Mitglieder (ab dem 18. Lebensjahr)

·         Ehrenmitglieder

 

2.   Mitglied des Vereins kann jeder ohne Rücksicht auf Beruf, Rasse und Religion werden.

3.   Der Antrag um Aufnahme in den Verein hat schriftlich zu erfolgen. Jugendliche im Alter unter 18                 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter aufgenommen werden.

4.   Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

5.   Die Mitgliedschaft endet:

·         durch Austritt, der nur schriftlich für den Schluss eines Kalenderjahres zulässig und spätestens 6    Wochen zuvor zu erklären ist;

·         Tod des Mitglieds

·         durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied 9 Monate mit der Entrichtung    der Vereinsbeiträge in Verzug ist und trotz erfolgter schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht    bezahlt oder sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat;

·         durch Ausschluss bei vereinsschädigendem Verhalten, der durch den Vorstand zu beschließen       ist. Dem Auszuschließenden ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der                                 Ausschlussbeschluss ist dem Auszuschließenden schriftlich mit Begründung bekannt zu geben.    Gegen den Beschluss kann der Auszuschließende schriftlich  die nächste                                          Mitgliederversammlung anrufen, die endgültig entscheidet.

6.    Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein.

7.    Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Art, Höhe und Fälligkeit legt die Mitgliederversammlung fest.

 

§ 5       ORGANE DES VEREINS

 

       Die Organe des Vereins sind:

 

a) der Vorstand

b) die Mitgliederversammlung

 

§ 6       DER VORSTAND

 

     Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister. Jeder       von Ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.

 

     Der Vorstand besteht aus:

 

der/dem 1. Vorsitzenden;

der/dem 2. Vorsitzenden;

dem/der Schatzmeister/in;

 

 

 

          Amtsdauer und Vergütung des Vorstandes

 

 .    1.          Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Der Vorstand                    bleibt bis zur Neuwahl eines anderen Vorstandes im Amt.

      2.         Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur nächsten                              Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus der Reihe der Mitglieder ergänzen.

      3.         Der Vorstand kann für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten.

 

       Beschlussfassung des Vorstands

 

      1.         Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden                     oder 2. Vorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder telegrafisch einberufen werden. In jedem Fall ist eine                   Frist von 3 Tagen einzuhalten.

      2.        Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle                           Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären.

      3.        Der Vorstand beschließt über die Verteilung einzelner Aufgaben.

 

§ 7       MITGLIEDERVERSAMMLUNG

 

1.  Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen.

2.  Die ordentliche Mitgliederversammlung soll in den drei ersten Monaten des Kalenderjahres stattfinden.

3.  Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat spätestens zwei Wochen vorher schriftlich zu                 erfolgen.

4.  Die Tagesordnung soll enthalten

·         Bericht des Vorstands

·         Entlastung des Vorstands

·         Wahl eines Kassenprüfers

·         Veranstaltungskalender

·         Haushaltsvoranschlag

·         Festsetzung und Änderung von Unkostenbeiträgen

·         Anträge

·         Verschiedenes

5.      Der Vorsitzende oder sein Vertreter leiten die Versammlung.

6.      Über die Versammlung hat der Schriftführer eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Leiter der                   Versammlung und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die gefassten Beschlüsse sind wörtlich in           die Niederschrift aufzunehmen.

7.      Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst (Enthaltungen                     zählen nicht mit)

8.     Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der                           Erschienenen beschlussfähig.

9.     Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Stimmenmehrheit beschlossen werden. Über die                          Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der                        abgegebenen  Stimmen.

10.   Außerordentliche Versammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder auf         schriftlich begründeten Antrag von mindestens 20 % der Mitglieder.

 

 

 

 

 

§ 8       AUFLÖSUNG DES VEREINS

 

 (1)      Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 3/4-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung                           anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der                         Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.

(2)      Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen an den                    beim  Amtsgericht, 59495 Soest  als „gemeinnützig anerkannt“  eingetragenen Verein

          (Steuernummer: 343/5754/0651):

 

 „Retriever in Not e.V.”

Zum Saalfeld 4

59510 Lippetal

          Dieser hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke aus dem Bereich des                 Tierschutzes zu verwenden.

 

 

 

          Ort, Datum ..........................................................